Wahlen / Wahlergebnisse

Wahlen 2025


Kommunalwahlen 2025

Die Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt. 

Zur Beantragung eines Wahl- bzw. Abstimmungsscheins bitte hier klicken!

Wahlbenachrichtigung

Jede wahlberechtigte Person erhält in der Zeit vom 20.08. - 24.08.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie wahlberechtigt sein und bis zum 24.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Wahlamt im Rathaus.

Wer kann per Briefwahl wählen?

Jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Ostbevern eingetragen ist, kann per Briefwahl wählen. Hierzu muss sie persönlich einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und Aushändigung der Briefwahlunterlagen stellen.

Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt? 

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, sollten den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich beantragen. Hierfür gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können ab sofort per Online-Wahlscheinantrag (siehe oben) beantragt werden. Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann postalisch zugesandt. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können online bis zum 09. September 2025, 08:00 Uhr, beantragt werden.
     
  2. Ab dem 11. August 2025 gibt es im Rathaus der Gemeinde Ostbevern im Erdgeschoss ein Briefwahlbüro (Zimmer 0.13), das wie folgt geöffnet ist:
    Montag - Freitag:  8 - 12 Uhr | Montag + Dienstag:  14 - 16 Uhr | Donnerstag: 14 - 18 Uhr

    Am Freitag, 12.09.2025 können Briefwahlunterlagen durchgängig im Zeitraum 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr vor Ort im Briefwahlbüro beantragt werden.
    Für den Fall einer evtl. Stichwahl am 28.09.2025 verlängern sich die Öffnungszeiten wie o. a. bis zum 26.09.2025.
     
  3. Wahlschein- und Briefwahlanträge können außerdem per Post ans Wahlamt der Gemeinde Ostbevern, Am Rathaus 1, 48346 Ostbevern, geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus geworfen werden.
    Die Briefwahlunterlagen werden dann kurzfristig auf dem Postweg an die Wählenden versandt.
    Auch der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für eine etwaige Stichwahl des/des Bürgermeisters/in und/oder des/der Landrats/Landrätin kann mitgestellt werden.
    In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt? 

Nur für die postalische Beantragung oder Beantragung im Briefwahlbüro: Mit dem Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten Sie einen Wahlscheinantrag (Rückseite). Dieser muss von der wahlberechtigten Person unterschrieben werden. Außerdem müssen Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder durch Ausfüllen der Vollmacht auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden an eine andere Person als den/die Wahlberechtigte*n persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

Darüber hinaus kann der Wahlschein auch schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Ostbevern beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden? 

Der rote Wahlbrief für die Kommunalwahlen muss unbedingt rechtzeitig mit der Post versandt oder direkt am Rathaus im Wahlamt abgegeben werden. Er muss beim Wahlamt der Gemeinde Ostbevern spätestens am Wahlsonntag bis 16:00 Uhr vorliegen - später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.

Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, 11.09.2025; bei einer evtl. Stichwahl bis zum 25.09.2025) abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. In jedem Fall trägt der/die Wählende das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.

Wer zahlt das Porto? 

Die Versendung der roten Wahlbriefe durch die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Wünschen Sie eine besondere Beförderungsform, so müssen Sie das dafür fällige - zusätzliche - Leistungsentgelt entrichten.

Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen müssen Sie ebenfalls das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe entrichten; ansonsten kann eine ordnungsgemäße Beförderung nicht gewährleistet werden.

Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt der/die Briefwählende.

Wahlergebnisse

Am Wahlsonntag sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Uhr herzlich zur Präsentation der Wahlergebnisse auf den Rathausvorplatz eingeladen. Dort werden auf einer großen LED-Wand nicht nur die Wahlergebnisse aus Ostbevern, sondern auch die Ergebnisse im Kreis Warendorf präsentiert. Selbstverständlich werden die örtlichen Ergebnisse auch top-aktuell im Internet unter www.ostbevern.de veröffentlicht und können somit vom heimischen Computer bzw. vom Smartphone aus abgerufen werden.

Sie haben Fragen?

Im Rathaus stehen Ihnen rund um das Thema "Wahlen" folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:

Barbara Roggenland

Tel.: 02532 82-200

E-Mail schreiben

Sabrina Rusche

Tel.: 02532 82-231

E-Mail schreiben