Die Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt.
Jede wahlberechtigte Person erhält in der Zeit vom 20.08. - 24.08.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie wahlberechtigt sein und bis zum 24.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Wahlamt im Rathaus.
Jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Ostbevern eingetragen ist, kann per Briefwahl wählen. Hierzu muss sie persönlich einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und Aushändigung der Briefwahlunterlagen stellen.
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, sollten den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich beantragen. Hierfür gibt es drei Möglichkeiten:
Nur für die postalische Beantragung oder Beantragung im Briefwahlbüro: Mit dem Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten Sie einen Wahlscheinantrag (Rückseite). Dieser muss von der wahlberechtigten Person unterschrieben werden. Außerdem müssen Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder durch Ausfüllen der Vollmacht auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden an eine andere Person als den/die Wahlberechtigte*n persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Darüber hinaus kann der Wahlschein auch schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Ostbevern beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Der rote Wahlbrief für die Kommunalwahlen muss unbedingt rechtzeitig mit der Post versandt oder direkt am Rathaus im Wahlamt abgegeben werden. Er muss beim Wahlamt der Gemeinde Ostbevern spätestens am Wahlsonntag bis 16:00 Uhr vorliegen - später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, 11.09.2025; bei einer evtl. Stichwahl bis zum 25.09.2025) abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. In jedem Fall trägt der/die Wählende das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.
Die Versendung der roten Wahlbriefe durch die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Wünschen Sie eine besondere Beförderungsform, so müssen Sie das dafür fällige - zusätzliche - Leistungsentgelt entrichten.
Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen müssen Sie ebenfalls das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe entrichten; ansonsten kann eine ordnungsgemäße Beförderung nicht gewährleistet werden.
Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt der/die Briefwählende.
Am Wahlsonntag sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Uhr herzlich zur Präsentation der Wahlergebnisse auf den Rathausvorplatz eingeladen. Dort werden auf einer großen LED-Wand nicht nur die Wahlergebnisse aus Ostbevern, sondern auch die Ergebnisse im Kreis Warendorf präsentiert. Selbstverständlich werden die örtlichen Ergebnisse auch top-aktuell im Internet unter www.ostbevern.de veröffentlicht und können somit vom heimischen Computer bzw. vom Smartphone aus abgerufen werden.
Im Rathaus stehen Ihnen rund um das Thema "Wahlen" folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung: