Es handelt sich um 4 Grundstücke für eine Mehrparteienhausbebauung. Die Grundstücke für eine Mehrparteienhausbebauung sind zwischen 700 und 820 qm groß und sehen die Bebauung mit Mehrparteienhäusern à maximal vier Wohneinheiten vor.
Diese Grundstücke sind mit einem Gebäude unter Verwendung von Fördermitteln aus dem Programm „öffentliche Wohnraumförderung“ zum Förderjahr 2025 der NRW.Bank zu bebauen.
Die Angebotsfrist endet am 30. Oktober 2025.
Der Verkauf der Grundstücke erfolgt gegen Höchstgebot mit der Möglichkeit, bis zum Ende der Gebotsfrist das Angebot beliebig zu erhöhen. Das Mindestgebot je Grundstück liegt bei 400 €/qm.
Einzelheiten können Sie dem Exposé, das unten zum Download zur Verfügung steht, entnommen werden.