Klimafolgenanpassung bezeichnet Maßnahmen und Strategien, die ergriffen werden, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels abzumildern oder sich an diese anzupassen. Da der Klimawandel bereits spürbare Folgen hat, wird es immer wichtiger, sich an die veränderten klimatischen Bedingungen anzupassen. Diese Anpassung ist eine Ergänzung zum Klimaschutz, der darauf abzielt, die Ursachen des Klimawandels zu bekämpfen (z.B. durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen).
Die Häufung immer stärker auftretender Extremwetterereignisse, wie Starkregen, Sturm, Hitze und Dürreperioden führen dazu, dass die Verwundbarkeit von Städten größer wird und eine Anpassung an solche Ereignisse unumgänglich ist.
Ostbevern hat gemeinsam mit dem Kreis Warendorf und acht weiteren Kommunen aus dem Kreis (Everswinkel, Telgte, Sassenberg, Beelen (Kreis Nord) und Oelde, Wadersloh, Drensteinfurt (Kreis Süd) und Beckum) ein "Integriertes Klimaanpassungskonzept" erarbeitet.
Mit dem integrierten Klimaanpassungskonzept wurden Strategien erarbeitet, um sich vorausschauend auf die Folgen des Klimawandels einzustellen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zum Umgang mit zunehmenden Hitzebelastungen, Starkregenereignissen und Hochwasser. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Vorsorgemaßnahmen zu stärken und die Widerstandsfähigkeit von Kommunen, Infrastruktur und Bevölkerung langfristig zu erhöhen.
In einer öffentlichen Abschlussveranstaltung am 19.03.2026 in Ostbevern wurden die Kernergebnisse des Konzepts und daraus resultierende Anpassungsmaßnahmen präsentiert.
Das Integrierte Klimaanpassungskonzept sowie der gemeindespezifische Konzeptteil für Ostbevern wurde am 28. April 2026 vom Rat der Gemeinde beschlossen.
An dieser Stelle können sie das dreigliedrige finalisierte Klimafolgenanpassungskonzept (KLAK) einsehen.
Band I Rahmenbericht Ostbevern
Band III Maßnahmensteckbriefe Ostbevern
Die Projekträgerschaft wird von der ZUG koordiniert, die zur Verfügung stehenden Mittel stammen aus Fördertöpfen des BMUKN (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit).
Förderkennzeichen: 67DAA00911
Förderzeitraum: 01.02.2024 - 31.07.2026
Förderrichtlinie: Förderaufruf 2021/2022
