Linden müssen gefällt werden

19.02.2026

Am Samstag, 21. Februar 2026, werden aus der Baumreihe vor der Ambrosius-Kirche zwei alte Linden gefällt. 

Der Kreis Warendorf, der diese als Naturdenkmal ausgewiesene Baumreihe betreut und regelmäßig pflegt, damit Totholz nicht aus der Krone herausbrechen und herabfallen kann, hat nach einer zuvor eingeholten Gutachterbewertung diese Maßnahme empfohlen. Der Gutachter bescheinigte den beiden LInden keine Zukunft mehr – Einfaulungen, Risse und bruchgefährdete Starkäste sind bereits zu weit fortgeschritten, so dass diese Bäume entfernt werden müssen. 

Dieses erfolgt nun am Samstag, 21. Februar ab 8.00 Uhr. Während der Arbeiten kann es kurzfristig zu Sperrungen und Verkehrsbeeinträchtigungen in der Hauptstraße kommen. Dafür bitten Kreis und Gemeinde um Verständnis. Es wird dafür Sorge getragen, dass die Haltestelle "Kirche" trotz der Fällarbeiten von den Buslinien angefahren werden kann.

Damit die Hauptstraße künftig wieder von großen, grünen Kronen gesäumt ist, spendet der Kreis zwei neue, stattliche Linden. Unter guten Bedingungen können die Bäume in etwa zehn Jahren eine Höhe von 10 bis 12 Metern und einen Kronenbreite von 6 bis 8 Metern erreichen. Die Gemeinde Ostbevern schafft hierfür einen ausreichend großen und zukunftsfähigen Wurzelraum. 

Für die übrigen sieben Linden aus der Baumreihe besteht hingegen eine mehrjährige Zukunftsprognose. Der Kreis wird diese Bäume durch eine Fachfirma kurzfristig pflegen lassen. Dabei stimmt sich die Untere Naturschutzbehörde eng mit der ausführenden Fachfirma ab, um die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen.

 


Hintergrund: 

Einzelbäume, Baumreihen oder Alleen stellen besondere „Einzelschöpfungen der Natur“ dar, wie es das Bundesnaturschutzgesetz formuliert. In der Regel handelt es sich dabei um sehr alte, seltene, besonders gewachsene oder historisch bedeutsame Bäume, wie beispielsweise Gerichtseichen. Diese Bäume werden von der Kreisverwaltung betreut und geschützt. Sie werden regelmäßig kontrolliert und fortlaufend gepflegt. Ziel ist es, ihren Bestand möglichst lange zu erhalten und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Irgendwann erreichen Bäume jedoch ihr natürliches Lebensende. Pilzbefall, Krankheiten oder Wurzelschäden aber auch klimatische Veränderungen können diesen Prozess beschleunigen. An exponierten Standorten, etwa in der Nähe stark frequentierter Wege, von Häusern oder Privatgärten, können solche Bäume nicht gefahrlos stehenbleiben und langsam vor sich hinsterben. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht müssen sie dann leider gefällt werden; ein Erhalt ist in solchen Fällen nicht mehr möglich.

Häufig ist eine nachlassende Vitalität äußerlich erkennbar. Manchmal lässt sich bei der rein visuellen Regelkontrolle jedoch nicht zuverlässig beurteilen, wie es um die Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes tatsächlich steht. Dann wird ein externer Gutachter hinzugezogen, der den Baum bei Bedarf auch mit technischen Hilfsmitteln untersucht.