Der Stromnetzbetreiber Amprion GmbH (Dortmund) hat bei der Bezirksregierung Münster erneut den Erlass von Duldungsverfügungen zur Betretung privater Grundstücke für Vorarbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Westerkappeln-Gersteinwerk beantragt.
Betroffen sind rund 3000 Flurstücke in den Gemeinden Ibbenbüren, Ladbergen, Lienen, Lengerich, Ostbevern, Tecklenburg und Westerkappeln.
Die Duldungsverfügungen erlauben Amprion, Grundstücke auch ohne Zustimmung der Eigentümer zum Beispiel für Kartierungen zu betreten. Die Allgemeinverfügung mit den genauen Angaben der Flurstücke wird am 6. Februar 2025 im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster veröffentlicht und ist ab dem 2. März 2026 gültig. Das Amtsblatt ist als PDF per Download auf der Internetseite der Bezirksregierung zugänglich: https://www.bezreg-muenster.de/verfahren-und-bekanntmachungen/amtsblatt.
Bereits 2025 hatte Amprion eine entsprechende Duldungsverfügung für 3 Flurstücke in Ladbergen und 98 Flurstücke in Lengerich beantragt. Diese wird noch einmal verlängert sowie erweitert.
Die von Amprion beantragte Duldungspflicht umfasst die Begehung, Inaugenscheinnahme und Befahrung von Grundstücken, die Probeflächenermittlung und Biotoptypkartierung, die Brut- und Rastvogelkartierung, die Horst- und Höhlenbaumkartierung, die Fledermauskartierung sowie die Reptilien- und Amphiebienkartierung auf den betroffenen Flurstücken.
Dabei handelt es sich um Vorarbeiten, zu denen Amprion im Zusammenhang mit der im Bundesbedarfsplangesetz festgeschriebenen Errichtung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Westerkappeln-Gersteinwerk verpflichtet ist. Da zudem eine Duldungspflicht kraft Gesetzes besteht, wird die Bezirksregierung entsprechend des Antrags eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte ab dem 2. März 2026 zur Duldung verpflichtet.
Als zuständige Regionalplanungsbehörde hat die Bezirksregierung Münster 2025 den Vorzugstrassenkorridor der Freileitung festgestellt, nachdem auf Antrag von Amprion die Raumverträglichkeit in einem gemeinsamen Verfahren mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) das Vorhaben auf seine Raumverträglichkeit geprüft worden war.
Die eigentliche Genehmigung des Vorhabens – einschließlich der Festlegung des konkreten Trassenverlaufs – erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren. Planfeststellungsbehörde wird die Bezirksregierung Münster sein, den Antrag auf Planfeststellung muss die Amprion GmbH stellen. Nach früheren Angaben des Unternehmens könnte dies 2027 erfolgen.
Im Rahmen ihrer verfahrensbegleitenden Kommunikation zu Infrastruktur-Vorhaben von großem öffentlichem Interesse bietet die Bezirksregierung zu den Duldungsverfügungen am 9.2.2026 in der Zeit von 16 bis 17 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger sowie Medien an.
Die Teilnahme ist per Computer, Tablett und Mobiltelefon möglich. Zum Erhalt der Einwahldaten ist eine formlose Anmeldung bis zum 6.2.2026, 12 Uhr, mit Klarnamen und Mail-Adresse unter dem Stichwort „Duldung“ an pressestelle@brms.nrw.de erforderlich.
