Schiedswesen

Wenn Zwei sich streiten, braucht es manchmal einen Dritten

Günther Eschkotte und Markus Neumann-Wedekindt könnten jeweils ein solch "dritter Mann" sein - und zwar als Schiedsmann, der ehrenamtlich, unparteiisch und sachlich zwischen zwei sich streitenden Parteien vermittelt.

Doch was macht ein Schiedsmann/eine Schiedsfrau eigentlich? Und wann sollte ich mich an eine Schiedsperson wenden? 

Die Aufgabe einer Schiedsperson ist es, Streitigkeiten zwischen Bürgern, Firmen, Vereinen oder Einrichtungen außergerichtlich zu schlichten.

Was wird geschlichtet?

  • Zivilstreitigkeiten
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten jeglicher Art
  • Verletzung der persönlichen Ehre
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen
  • Privatklagen im Strafrecht
  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Bei bestimmten Privatklagedelikten sind die Schiedspersonen sogar dem Gerichtsverfahren obligatorisch vorgeschaltet. Dann muss erst ein Sühneversuch vor der Schiedsstelle unternommen werden, bevor die Sache überhaupt vor das Gericht gebracht werden kann.

Wie funktioniert das und was bedeutet schlichten?

Das Verfahren beim Schiedsamt ist denkbar unbürokratisch. Es wird eingeleitet durch einen Antrag, der die Namen und die Anschrift der Parteien sowie den Gegenstand der Verhandlung enthält. Er kann dem Schiedsmann schriftlich eingereicht oder ihm mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Der Schiedsmann setzt sodann einen Termin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Bleiben diese ohne begründete Entschuldigung dem Termin fern, kann der Schiedsmann ein Ordnungsgeld verhängen. Vor dem Schiedsmann wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die Parteien haben Gelegenheit, sich auszusprechen. Der Schiedsmann nimmt sich Zeit, hört genau zu und versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen.

Im Gespräch wird versucht, die Konfliktsituation zu klären und eine Lösung herbeizuführen. Die Schiedsperson wirkt als neutraler Moderator, der versucht, die Parteien zu einer Einigung zu bringen. Kommt eine Einigung – also ein Vergleich – zustande, wird ein Protokoll angefertigt, das für die Parteien rechtskräftig verbindlich ist und bei Nichteinhaltung gerichtlich vollstreckt werden kann.

Und was ist, wenn die Schlichtung nicht gelingt?

Sollte der Schlichtungs-/Sühneversuch scheitern, stellt der Schiedsmann eine Erfolgslosigkeitsbescheinigung aus, die dem Amtsgericht ggfls. bei Erhebung der Privatklage vorzulegen ist. Den Parteien entstehen dadurch keine Nachteile.

Welche Vorteile hat es, eine Schiedsperson hinzuzuziehen?

  • Aussprache und Einigung der streitenden Parteien untereinander
  • Unterstützung durch eine örtlich nahe Schiedsperson
  • kürzere Verfahrenszeiten (maximal 3 Monate nach Antragstellung)
  • wesentlich geringere Kosten als bei einem gerichtlichem Verfahren

Was kostet ein Schiedsverfahren?

Die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung beträgt in der Regel 10 €, wird ein Vergleich geschlossen 25 €. Diese Gebühr kann von der Schiedsperson unter besonderen Umständen bis auf 40 € erhöht werden. Außerdem können noch Auslagen (z. B. Portokosten) der Schiedsmänner abgerechnet werden.

Wie erreiche ich einen der Ostbeverner Schiedsmänner?

Günther Eschkotte: 02532 5678 | E-Mail: Eschkotte_Kortenhaus@t-online.de

Markus Neumann-Wedekindt: 0172 3920969 | E-Mail: mail@neumann-wedekindt.de