Ukraine Hilfe

Der Krieg in der Ukraine sorgt auch in Ostbevern für Entsetzen und Bestürzung. Die starke Beteiligung am Friedensmarsch, an den Friedensgebeten und die uns täglich erreichenden Hilfsangebote zeugen von der großen Solidarität der Ostbeveranerinnen und Ostbeveraner mit der ukrainischen Bevölkerung.  

 

Viele wollen helfen und so erreichen uns aktuell viele Anfragen mit Unterstützungsangeboten sowie Informationen zu Personen, die aus der Ukraine zu hiesigen Verwandten und Bekannten gereist sind. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir auf dieser Sonderseite zusammengestellt. 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Sonderseite des Kreises Warendorf

Sie haben Personen aus der Ukraine aufgenommen oder haben Kontakt zu Personen, die zu Ihnen kommen möchten?
 

Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde Ostbevern, wenn Sie bereits Personen aufgenommen haben bzw. wenn Personen auf der Reise zu Ihnen sind. Gemeinsam können wir dann klären, welche Unterstützungen benötigt werden.

Ihre direkte Ansprechpartnerin: 
Sabrina Cord
Telefon: 02532 82-20 
E-Mail: cord@ostbevern.de

Welche Unterbringungsmöglichkeiten hat die Gemeinde Ostbevern

Wir bereiten uns aktuell auf die Unterbringung von Personen aus der Ukraine vor. Aufgrund von Flüchtlingszuweisungen anderer Nationalitäten hat die Gemeinde aber momentan nur noch eingeschränkte Kapazitäten in den gemeindlichen Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung. Wir prüfen deshalb weitere Alternativen, um weitere Möglichkeiten zur Unterbringung zu schaffen.

Sie möchten Wohnraum für Personen aus der Ukraine anbieten?

Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben uns bereits Wohnraum für die Unterbringung von geflüchteten Personen aus der Ukraine angeboten. Wenn Sie ein Zimmer oder eine Wohnung anbieten möchten, dann füllen Sie bitte dazu das Online-Formular auf den Seiten des Kreises Warendorf aus:

Die Angebote werden zunächst gesammelt. Wir melden uns wieder bei Ihnen, wenn sich ein konkreter Bedarf ergibt.

Ihr direkter Ansprechpartner: 
Bernd Annegarn
Telefon: 02532 82-40 
E-Mail: annegarn@ostbevern.de

Sie möchten gerne als Dolmetscher/in helfen?

Wenn Sie die Landessprache sprechen und geflüchteten Menschen aus der Ukraine als Dolmetscher unterstützen möchten, melden Sie sich gerne ebenfalls bei der Gemeinde Ostbevern.

Ihr direkten Ansprechpartnerinnen: 
Sabrina Cord
Telefon: 02532 82-20 
E-Mail: cord@ostbevern.de

Verena Speicher
Telefon: 02532 82-19
E-Mail: fluechtlingskoordination@ostbevern.de

Müssen sich die Personen bei der Ausländerbehörde melden?

Damit die Ausländerbehörde in der Lage ist, in der kommenden Zeit Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen, ist es erforderlich, dass alle eingereisten Personen ein Formular auf der Internetseite der Ausländerbehörde ausfüllen. Hier der Link: Erfassung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen - Einwilligungserklärung (kreis-warendorf.de). Bitte sehen Sie von einem persönlichen Besuch der Ausländerbehörde ab.

Sobald der Aufenthaltstitel erteilt werden kann, erhalten Sie von dort einen Termin für die Aufnahme der biometrischen Daten. Bei diesem Termin wird Ihnen auch eine Bescheinigung ausgehändigt, die bestätigt, dass Sie sich legal in Deutschland aufhalten. Vorher wird Ihnen keine Bescheinigung ausgestellt. Grundsätzlich ist diese zunächst auch nicht notwendig.

Welches Aufenthaltsrecht haben aktuell eingereiste, ukrainische Staatsbürger/innen in Deutschland?

Der Rat der Europäischen Union hat am 04.03.2022 den Beschluss zur Feststellung eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes gefasst. Danach haben folgende Personengruppen, die an oder nach dem 24.2.2022 vertrieben wurden, Anspruch auf vorübergehenden Schutz:

  • ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.2.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,
  • sonstige Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die vor dem 24.2.2022 in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen Schutz genossen haben
  • sowie Familienangehörige dieser Personengruppen.

Dazu kommen nach Artikel 2 Absatz 2 Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.

Aufgrund dieses Beschlusses können die vorgenannten Personengruppen einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erhalten. Darüber hinaus wird das Bundesinnenministerium in Kürze eine Verordnung erlassen. Aufgrund dieser Vorordnung ist es zunächst nicht erforderlich, einen Aufenthaltstitel zu erhalten.

Aktuelle Informationen finden Sie auf einer Informationsseite des Bundesministeriums des Inneren.

Sie möchten für geflüchtete Personen aus der Ukraine spenden?

Die Gemeinde Ostbevern nimmt selber derzeit keine Spenden zur Hilfe für Kriegsvertriebene aus der Ukraine an. Sie haben jedoch die Möglichkeit, an lokale und überregionale Hilfsorganisationen und -initiativen zu spenden.

Achten Sie bei Geldspenden darauf, dass Sie nur an seriöse Hilfsorganisationen spenden. Eine Orientierung bietet zum Beispiel das Spendensiegel des DZI

Informationsseite für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Informationsseite für Geflüchtete aus der Ukraine erstellt. Auf dieser Seite werden einige relevante Informationen aus unterschiedlichen Bereichen wie Aufenthalt, Wohnen und finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt.

Hier geht es zur Internetseite: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine.

Corona-Informationsmaterialien für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat neue Informationsmaterialien für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer entwickelt. Das Medienpaket besteht aus neun Merkblättern und Infografiken – zum Beispiel mit Fakten zur Schutzimpfung.

www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/informationen-ukrainisch-2013798