Was ist der Verfügungsfonds?

Die Gemeinde Ostbevern erhält aus dem Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Fördermittel für einen sogenannten Verfügungsfonds.
Der Verfügungsfonds bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie lokalen Akteuren (z. B. Eigentümern, Einzelhändlern, Unternehmen, Organisationen, Vereinen, Arbeitsgruppen etc.) die Chance, den Ortskern aktiv mitzugestalten, Projekte vorzuschlagen und dafür finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement zu fördern, Identität zu stiften sowie den Ortskern und seine Umgebung nachhaltig positiv zu entwickeln.
Was wird gefördert?
Die Fördermittel sind für Projekte vorgesehen, die von der Bevölkerung (Einzelpersonen, Vereinen, Organisationen etc.) eingereicht und umgesetzt werden. Die Projekte müssen sich im Fördergebiet befinden, dem Allgemeinwohl dienen und den Kriterien und Zielen aus der Richtlinie Verfügungsfonds, die unten auf der Seite zum Download bereitsteht, entsprechen:
- Steigerung der Aufenthaltsqualität im Ortskern
- Belebung des Ortskerns
- Stärkung des Einzelhandels
- Gestalterische Aufwertung eines zentralen, erlebbaren Ortsmittelpunktes
- Verstetigung als Tourismusziel
- Imagebildung und Schaffung von Alleinstellungsmerkmalen
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Die Finanzierung der Projekte erfolgt höchstens zu 50% aus öffentlichen Mitteln und mindestens zu 50% aus privaten Mitteln. Der private Anteil muss bei Antragsstellung sichergestellt und nachgewiesen sein. Die Gesamtkosten sollen in der Regel 500,-€ brutto nicht unterschreiten und der Zuschuss 10.000,-€ brutto nicht übersteigen.
Wie kann ich Förderung beantragen?
Grundlage für die Auswahl eines förderfähigen Projektes ist ein Antrag, den Sie über das Formular „Verfügungsfonds“, das Sie unten auf der Seite herunterladen können, bei der Gemeinde Ostbevern stellen. Ein Gremium aus unterschiedlichen lokalen Akteuren entscheidet über die Vergabe der Mittel.
Beispiele für förderfähige Projekte
- Gestaltung des öffentlichen Raumes (Mobiliar, Bepflanzung, Kunstobjekte etc.)
- Beleuchtung und Lichtkonzepte
- Spielgeräte/-stationen
- Beschilderung, Informationstafeln, Leitsysteme
- Konzepte zur Vorbereitung der Maßnahmen
- Ihre Idee…
Fördergebiet
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie in der Richtlinie Verfügungsfonds. Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie gerne Klaus Hüttmann telefonisch unter 02532/82-39, per E-Mail unter huettmannostbevernde oder persönlich im der Rathaus, Am Rathaus 1.