Rundfunkgebührenbefreiung
Fachbereich II
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Telefon:
E-Mail:
Kerstin Michna
02532 8282
Tanja Blättler
02532 8282
Rundfunkgebührenpflicht
Jeder Haushalt in Deutschland muss Rundfunkgebühren bezahlen. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Befreiung beantragt werden.
Wenden Sie sich dazu und für weitere Informationen gerne an die oben genannten Kollegen im Rathaus.
Broschüren zur Rundfunkgebührenpflicht in verschiedenen Sprachen erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de