Rundfunkgebührenbefreiung

Fachbereich II

Ihr/e Ansprechpartner/in:

Telefon:

E-Mail:

Mechthild Heuer

02532 8282

Gisela Peters

02532 8282

Kerstin Michna

02532 8282

Tanja Blättler

02532 8282

 

 

 

Rundfunkgebührenpflicht

Jeder Haushalt in Deutschland muss Rundfunkgebühren bezahlen. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Befreiung beantragt werden.

Wenden Sie sich dazu und für weitere Informationen gerne an die oben genannten Kollegen im Rathaus.

Broschüren zur Rundfunkgebührenpflicht in verschiedenen Sprachen erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de