Kinderreisepass
Fachbereich II
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Telefon:
E-Mail:
Kerstin Michna
02532 8282
Kinderreisepass
Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) benötigen für Auslandsreisen ein Ausweisdokument. Je nach Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes kann dieses ein Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass sein.
Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2021 für eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten erstellt und kann jeweils um 12 Monate verlängert werden. Für eine Verlängerung muss der Kinderreisepass noch gültig sein. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses benötigen Sie:
- die Geburtsurkunde im Original (sofern das 1. Ausweisdokument beantragt wird)
- ein aktuelles biometrisches Foto
- die ausgefüllte Einverständniserklärung
- eine Kopie des Personalausweises des Sorgeberechtigten / der Sorge-berechtigten, welcher nicht bei der Beantragung anwesend ist
- die Angaben zur Größe und Augenfarbe des Kindes
- 13,00 € Gebühr für die Beantragung
Die Beantragung des Kinderreisepasses muss durch die Sorgeberechtigten (Mutter und Vater oder BetreuerIn) des Kindes erfolgen. Das Kind (unabhängig vom Alter) und mindestens ein Sorgeberechtigter, der sich selbst mit einem Personalausweis ausweisen kann, müssen bei der Beantragung anwesend sein.
Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestallungsurkunde für den Vormund benötigt.
Für die Verlängerung des Kinderreisepasses benötigen Sie:
- den noch aktuellen Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Foto
- die ausgefüllte Einverständniserklärung
- eine Kopie des Personalausweises des Sorgeberechtigten / der Sorge-berechtigten, welcher nicht bei der Beantragung anwesend ist
- die Angaben zur Größe und Augenfarbe des Kindes
- 6,00 € Gebühr für die Verlängerung
Die Verlängerung des Kinderreisepasses muss durch die Sorgeberechtigten (Mutter und Vater oder BetreuerIn) des Kindes erfolgen. Das Kind (unabhängig vom Alter) und mindestens ein Sorgeberechtigter, der sich selbst mit einem Personalausweis ausweisen kann, müssen bei der Beantragung anwesend sein.
Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestallungsurkunde für den Vormund benötigt.