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100 Dach-PV-Anlagen für Ostbevern

Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verschärfung der Klimakrise verstärkt die Gemeinde Ostbevern ihre Anstrengungen im Klimaschutz mit dem Förderprogramm „100 Dach-PV-Anlagen für Ostbevern" zum Ausbau erneuerbarer Energien. Damit leistet Ostbevern einen Beitrag zur Erreichung der lokalen, nationalen und internationalen Klimaschutzziele.
Sie sind interessiert an der Förderung?
Bitte lesen Sie dazu unbedingt zunächst die Förderrichtlinie zum Dach-PV-Programm vollständig durch. Nachfolgende Informationen dienen lediglich einer vereinfachten Übersicht.
Wer kann gefördert werden?
Ausschließlich Privatpersonen als Eigentümer*innen von im Gemeindegebiet liegenden Wohngebäuden.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen?
Förderfähig sind ausschließlich neu zu errichtende Photovoltaikanlagen auf Dächern, die jeweils eine installierte Leistung von mindestens 4 kWp aufweisen. (Mehr Informationen in der Richtlinie). Bereits installierte oder bestellte Anlagen sind nicht förderfähig.
Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, nicht jedoch mit dem Programm „1.000 Photovoltaikanlagen im Kreis Warendorf“ sowie anderer Förderprogramme der Gemeinde Ostbevern (z. B. „Bonus Kohkamp III“). Eine Doppelförderung ist damit ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt pauschal 500 EUR pro bewilligter PV-Anlage.
Informationen zum Ablauf der Antragsstellung, Bewilligung und Auszahlung
Einen Antrag auf Förderung stellen Sie mit folgendem Online-Formular.
Bitte halten Sie für den Antrag folgende Unterlagen in digitaler Form bereit:
-> Eigentumsnachweis (Abgabenbescheid, Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid, oder ähnliches)
-> Angebot eines Handwerksbetriebes, aus dem die Leistung (mindestens 4 kWp) der geplanten PV-Anlage hervorgeht
Nach Absendung des Antrags erfolgt die Bearbeitung und Bewilligung nach zeitlichem Eingang und nach Vollständigkeit. Sind alle Unterlagen korrekt eingereicht erhalten Sie den Bewilligungsbescheid. Nach der Bewilligung kann sofort mit der Auftragsvergabe begonnen werden.
Das heißt also: Der Auftrag für die PV-Anlage darf erst vergeben werden, wenn Sie von der Gemeinde den Zuwendungsbescheid (Antragsbewilligung) erhalten haben.
Nach Auftragsvergabe und Installation der geförderten Anlage sind der Gemeinde Ostbevern zur Auszahlung des Zuschusses von 500 EUR folgende Unterlagen unaufgefordert digital vorzulegen:
-> Endgültiger Kostennachweis in Form der Schlussrechnung des Handwerksbetriebs
-> Auszug aus dem Marktstammdatenregister
-> Foto der installierten Anlage, welches die Gemeinde für Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.
Nutzen Sie dazu den Formular-Link in Ihrem Bewilligungsbescheid.
Sie benötigen weitere Informationen zu Handwerksunternehmen und die zum PV-Potenzial Ihrer Dächer?
Nutzen Sie folgende Liste mit Handwerksunternehmen im Kreis Warendorf, die PV-Anlagen installieren.
Berechnen Sie das PV-Potenzial Ihres Hauses mit dem Solarkasten des Landes NRW.