Aktuelle Beteiligungen
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
In der Beteiligung sollen die Bürger und Träger öffentlicher Belange / Fachbehörden möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert werden. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele sowie die Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Bebauungspläne
Bebauungsplan Nr. 58 „Gewerbegebiet West“ (Beteiligung bis zum 15.10.2022)
Flächennutzungsplanänderungen
51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Beteiligung bis zum 15.10.2022)
- 51. Änderung des Flächennutzungsplanes – Vorentwurf Begründung
- 51. Änderung des Flächennutzungsplanes – Vorentwurf Druckversion
Öffentliche Auslegung
Unter Berücksichtigung der Anregungen sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange wird der förmliche Bauleitplanentwurf erstellt und die öffentliche Auslegung, die einen Monat beträgt, vorbereitet.
Bei der öffentlichen Auslegung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche vorbringen.
Bebauungspläne
zurzeit keine Verfahren
Flächennutzungsplanänderungen
zurzeit keine Verfahren
Sonstige
zurzeit keine Verfahren