An-, Ab- und Ummeldungen vom Wohnsitz

Zum 01.11.2015 wird das Melderecht in Deutschland durch das neue Bundesmeldegesetz vereinheitlicht. Insbesondere für die An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes ergeben sich dabei gravierende Veränderungen:

  • Beim Einzug in eine angemietete Immobilie ist eine Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters/der Vermieterin vorzulegen. Ein Mietvertrag reicht nicht mehr aus !

  • Beim Einzug in eine eigene Wohnung ist die Wohnungsgeberbescheinigung für sich selbst abzugeben.

  • Wer ins Ausland verzieht, muss sich bei seiner Meldebehörde in Deutschland abmelden. Dabei ist zu beachten, dass auch in diesem Fall eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen ist.

  • Die An-, Ab- und Ummeldefrist beträgt 14 Tage.

Das Team vom Bürgerservice der Gemeinde Ostbevern gibt Ihnen gerne weitere Auskunft. Sie erreichen die Kollegen im Rathaus, Am Rathaus 1, unter der Telefonnummer 02532 82-82.

Die Wohnungsgeberbescheinigung steht zum Download für Sie zur Verfügung.