Richter/in ohne Robe
Für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 werden ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen aus Ostbevern gesucht, die dann an der Seite eines hauptamtlichen Richters über Recht und Unrecht befinden.
Nachdem der Präsident des Landgerichts Münster die Bestimmung und Verteilung der Zahl der Haupt- und Ersatzschöffen vorgenommen hat, sind danach für die Strafkammer des Landgerichts Münster aus Ostbevern für den Amtsgerichtsbezirk Warendorf zwei Hauptschöffen zu bestimmen und für das Schöffengericht beim Amtsgericht Warendorf je einen Hauptschöffen und einen Jugendschöffen.
Der Rat der Gemeinde Ostbevern ist aufgefordert, dafür eine entsprechende Vorschlagsliste aufzustellen. Hierbei sollen möglichst alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung berücksichtigt werden. Aus den Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 dann die Haupt- und Ersatzschöffen.
Eine besondere Eignung müssen die angehenden Schöffen nicht vorweisen. Das Schöffenamt kann jedoch nur von Personen ausgeübt werden, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Personen das 25. Lebensjahr vollendet haben aber jünger sind als 70 Jahre.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Grundsätze für die Bekleidung öffentlicher Ämter. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Wer Interesse an einer Schöffentätigkeit hat, kann sich noch bis zum 03. März 2023 beim Ordnungsamt der Gemeinde Ostbevern, Sabrina Rusche, Tel.: 02532 82-18, melden. Ein Bewerbungsformular kann unten stehend oder auf www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.