24.02.22

Mehr Wohngeld für Ostbeverner Haushalte gezahlt

Die Summe von Wohngeldleistungen, die im Jahr 2021 an Ostbeverner Haushalte gezahlt wurde, ist im Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen. Das geht aus der Jahresstatistik des Statistischen Landesamtes IT.NRW hervor. Während 2020 rd. 215.000 € an Miet- und Lastenzuschüssen gezahlt wurden, waren es 2021 insgesamt rd. 242.300 €. Eine Steigerung also um ca. 27.300 €.

Das hängt zum einen mit der Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2021 und des gewährten Heizkostenzuschusses (sogenannte „CO²-Komponente)“ zusammen, zum anderen stellten aufgrund der „Corona-Pandemie“ mehr Haushalte erstmals einen Antrag auf Wohngeld oder baten um Beratung zum Anspruch auf Wohngeld.
Das Wohngeld wurde an insgesamt 199 Ostbeverner Haushalte als Miet- bzw. Lastenzuschuss gezahlt, wobei die Empfänger von Mietzuschüssen mit 162 Haushalten den größten Anteil einnehmen.

Noch nicht berücksichtigt sind dabei die Nachzahlungsbeträge für die Wohngeldempfänger, die rückwirkend zum 1. Januar 2021 Anspruch auf den neuen Freibetrag für „Grundrentenzeiten“ haben. Die Auskünfte zum Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten wurden von den Rententrägern bisher noch nicht vollständig mitgeteilt. Das liegt u. a. daran, dass die Rentenversicherungsträger noch Einkommensdaten mit der Finanzverwaltung abzugleichen haben, um einen möglichen Zuschlag an Entgeltpunkten berechnen zu können.

Zum 1. Januar 2022 wurden die Höchstbeträge für die Miete und Belastung gesetzmäßig fortgeschrieben. Mit einer Anpassung der Gesetzesformel und der Fortschreibung errechnete sich ab 2022 bei unverändertem Einkommen ein höheres Wohngeld. Wohngeldempfänger, denen Wohngeld bereits über 2021 hinaus bewilligt wurde, erhielten daher automatisch einen neuen Bescheid durch IT.NRW.

Haushalte mit Kindern können während des Wohngeldbezuges auf Antrag auch Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) erhalten. Dazu gehören im Einzelnen pro Kind:

  • Beiträge für den Schulbedarf in Höhe von 156 €  pro Schuljahr, (104 € im I. Halbjahr und 52 € im II. Halbjahr);
  • Angemessene Lernförderung;
  • Ausflüge für Klassenfahrten (ein- oder mehrtägig) von Schulen oder Kindertagesstätten;
  • Mitgliedskosten für Sportvereine o. Teilnahmekosten für andere soziale u. kulturelle Veranstaltungen, z. B. Musikschulunterricht;
  • Kosten für Mittagessen in Schule und Kindertagesstätten.

Eltern, die Wohngeld bzw. Kinderzuschlag erhalten, werden seit August 2019 nach dem sogenannten „Gute-Kita-Gesetz“ von den Elternbeiträgen für den Kindergarten befreit.


Zu den Anspruchsvoraussetzungen oder zu allen Fragen zum Antrag auf Wohngeld und den Leistungen zur Bildung und Teilhabe können sich die Ostbeverner BürgerInnen im Rathaus an Monika Bücker und Jasmin Rosendahl wenden.
 
Montag: 08.00 – 12.00 Uhr | 14.00 – 16.00 Uhr, Dienstag u. Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag: 10.00 – 12.00 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr

Die Wohngeldstelle ist während der o. g. Sprechzeiten telefonisch unter 02532 82-14 oder 02532 82-52 erreichbar. Aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens werden Termine im Rathaus momentan jedoch nur in dringenden oder unaufschiebbaren Fällen vergeben. Wohngeldanträge können aber auch per Post übersandt oder in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Weiter erforderliche Nachweise und Unterlagen können per E-Mail (wohngeld@ostbevern.de) oder Fax (02532 82-46) eingereicht werden.

Antragsvordrucke können telefonisch angefordert oder auf der Homepage des Landesministeriums NRW (www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) heruntergeladen werden. Darüber ist auch der Wohngeldrechner NRW erreichbar. Ein möglicher Wohngeldanspruch kann vorab selbst berechnet werden. Im Anschluss an die Dateneingabe besteht die Möglichkeit, den Wohngeldantrag online zu übermitteln. Nach Eingang des Online-Antrages erhalten Antragsteller von der Wohngeldstelle eine Bestätigung und einen Hinweis zu den für die Berechnung und Bearbeitung noch einzureichenden Nachweisen und Unterlagen (Mietvertrag, Verdienstbescheinigungen, Unterhaltsnachweise usw.)