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Alle Leitungen dicht?
Gemeinde Ostbevern, 13.07.2010
Ostbevern - „Da kommt was auf sie zu“. - Dieser Satz dürfte in den kommenden Jahren auf alle Hausbesitzerzutreffen. Das Land Nordrhein-Westfalen schreibt nämlich Dichtigkeitsprüfungen für private Abwasserleitungen vor. Während als allgemeine Frist dafür der 31. Dezember 2015 gilt, müssen Schmutzwasserleitungen im Wasserschutzgebiet Ostbevern bereits bis zum 31. Dezember 2010 auf vorhandene Lecks untersucht werden. Eine entsprechende Satzung hat der Rat am Donnerstagabend verabschiedet. ´ „Abwasserrohre müssen dicht sein. Diese Tatsache ist für jeden Hausbesitzer nachvollziehbar. Sind die Rohre jedoch erst einmal im Boden verschwunden, geraten sie schnell in Vergessenheit“, erklärt Hugo Langner. Das Landeswassergesetz gebe vor, dass eine regelmäßige Dichtheitsprüfung aller privaten Schmutzwasserleitungen durch die Grundstückseigentümer beauftragt werden müsse.
Der technische Betriebsleiter: „Nicht jeder darf diese Dichtheitsprüfung ausführen. Es müssen zugelassene Sachkundige sein, die bestimmte Vorgaben erfüllen und in einer vom Umweltministerium des Landes NRW geführten Liste aufgenommen sind.“
Den Kommunen falle die Beratungs- und Informationspflicht gegenüber den Eigentümern zu.
„Die Gemeinde hat sich das Thema nicht ausgedacht“, ergänzt Bürgermeister Joachim Schindler. „ Die Verpflichtung ergibt sich aus dem übergeordneten Landeswassergesetz.“ Die Verwaltung wolle dem Bürger hilfreich zur Seite stehen, offene Fragen klären und Hinweise geben. Insbesondere wird vor unseriösen Firmen gewarnt, die einen „schnellen Euro“ machen wollen.
„Grundstücke in Wasserschutzgebieten müssen allen anderen Bereichen vorgezogen werden“, so Hugo Langner. „In Ostbevern sind davon insgesamt 30 Eigentümer betroffen. Die Regelung gilt für alle Bereiche sowohl mit Kanalanschluss als auch solche, deren Abwasser in Kleinkläranlagen gereinigt wird“.
Laut Satzung müssten die Schmutzwasserleitungen im Wasserschutzgebiet bis zum 31. Dezember auf Dichtheit überprüft werden. „Das kann mittels Wasser- oder Luftdruck sowie durch eine Kanalkamera-Befahrung erfolgen“, weist Langner auf die zugelassenen Prüfverfahren hin. „Der beauftragte Sachkundige entscheidet darüber im Einzelfall und fertigt nach der Prüfung ein Protokoll über das Ergebnis an. Die Gemeinde erhält dieses Protokoll und entscheidet, ob eine Sanierungspflicht des Eigentümers besteht.“
Für alle anderen Grundstücke im Gemeindegebiet soll im Rahmen der Abwasserkooperation TEO mit den Nachbargemeinden Telgte und Everswinkel eine gemeinsame Lösung gefunden werden.
„Das Rad muss nicht in jeder Gemeinde erneut erfunden werden. Wir wollen Synergieeffekte nutzen und ein gemeinsames Konzept entwickeln“, erläutert Schindler. So sollen Sanierungsbereiche festgelegt werden, wodurch auch über den Stichtag 31. Dezember 2015 hinaus die Dichtigkeitsprüfung ermöglicht würde.
Besonders bei älteren Häusern, so Hugo Langner, sei mit einem höheren Sanierungsaufwand zu rechnen. „Die Systeme der Rohrdichtungen vor 1970 genügen nicht mehr den heutigen Ansprüchen“, sagt der Fachmann. „Die damaligen Dichtmaterialien haben nicht die Beständigkeit moderner heutiger Rohrsysteme. Tritt Abwasser aus einer undichten Rohrleitung aus, so bedeutet das nach der Gesetzeslage eine Gewässerverunreinigung, die damit auch einen Straftatbestand darstellt.“
Die Eigentümer der Grundstücke im Wasserschutzgebiet sind am Mittwoch, 14. Juli, um 19.30 Uhr zu einem Informationsabend im Forum der Josef-Annegarn-Verbundschule eingeladen.
„Für die meisten, auch für die Gemeinde, wird hier Neuland betreten. Es sollten daher gemeinsam sinnvolle und wirtschaftliche Lösungsansätze gesucht und besprochen werden, die für alle Beteiligten praktikabel sind,“ erklärt Bürgermeister Joachim Schindler den Hintergrund.
Wer sich vorab näher über die notwendigen Maßnahmen informieren möchte, kann sich mit Hugo Langner in der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen, ' 8265.
(Bericht und Foto von den Westfälischen Nachrichten)
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