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Pressemitteilungen

Keine Kurzen für die Kurzen - Karneval und Jugendschutz
Gemeinde Ostbevern, 09.02.2010
 
Gerade in Zusammenhang mit den bevorstehenden Karnevalstagen möchten Ordnungsamt und Polizei alle Erwachsenen und insbesondere Betreiber von Gaststätten, Verkaufsstellen und Kiosken aufrufen, auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu achten.

Jugendschutz ist notwendig und geht alle an. In den nächsten Tagen werden wieder viele Karnevalsfeiern stattfinden. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen muss hier die Devise gelten: „Keine Kurzen für die Kurzen“. Karnevalsfeiern sollen zwar die Gemeinschaft fördern – wenn Kinder und Jugendliche dabei sind, darf das aber nicht über den Alkohol geschehen.

Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass Branntwein bzw. branntweinhaltige Getränke nicht an Minderjährige abgegeben werden dürfen. Eine Ausnahme hiervon ist auch dann nicht gegeben, wenn es sich um Mixgetränke mit geringfügigem Branntweingehalt oder einem Alkoholgehalt, der nicht höher als in Bier oder Wein enthalten ist, handelt.

Der Appell richtet sich auch an die Erziehungsberechtigten, denn Jugendschutz kann nur dann wirkungsvoll sein, wenn sich vor allem die Eltern aktiv um das Freizeitverhalten ihrer Kinder kümmern.


Im Bild (von links nach rechts):
Barbara Roggenland, Ordnungsamt
Manfred Stork, Löschdepot
Jürgen Holtmann, Polizeibezirksdienst
Kim Eggermann, Löschdepot


 
     
 
 
 
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